Wir unterstützen Ärzte bzw. Ärztinnen bei allen Eingriffen im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, die ambulant durchgeführt werden.
Das betrifft:
- Zahnsanierung bei Kindern, bei geistig behinderten oder dementen Menschen
- umfassende Zahnsanierungen bei Angstpatienten bzw. -patientinnen, zum Beispiel Knochenaufbau, Sinuslift, Entfernung von einzelnen, mehreren oder allen Zähnen, Wurzelspitzenresektion, Parodontalchirurgie
- präprothetische Chirurgie, zum Beispiel Durchführung einer Vestibulumplastik
- zahnärztliche Kontrolle bei geistig behinderten oder dementen Menschen
- Abszessbehandlung
- Korrektur von Wangen, Lippen- und Zungenbändchen
- Lidplastiken (Schlupflider)
- Narbenkorrekturen
- Entfernung von gutartigen sowie von bösartigen Hauttumoren
- Entfernung von Talgzysten
- chirurgische Eingriffe an der Nase (Schiefnase, Höckernase, Spaltnase etc.)
Welche Narkose machen Sie?
Wir bieten Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) und Dämmerschlaf (Sedoanalgesie) an. Um Ihnen maximale Sicherheit gewährleisten zu können, finden Eingriffe im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie nahezu immer in Vollnarkose statt. Nur in Vollnarkose kann ein sicherer Atemweg garantiert werden.
Welche Vorteile hat eine Vollnarkose?
Der Vorteil einer Vollnarkose ist, dass diese Narkoseform sicher ist und Sie den Eingriff komplett „verschlafen“. Sie bekommen nichts mit. Wenn Sie wieder munter sind, ist alles vorbei und Sie sollten auch keine Schmerzen haben.
Fragen rund um die Narkose im Bereich der Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie
Was passiert mit meinem Körper bei einer Vollnarkose?
Bei einer Vollnarkose werden Bewusstsein und Schmerzwahrnehmung ausgeschaltet. Eine Vollnarkose ist ein medikamentös herbeigeführter Schlafzustand Ihres Körpers. Die Vollnarkose ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Medizin.
Was sind die Risiken und Nebenwirkungen einer Vollnarkose?
Ärztliche Eingriffe sind, wie das Leben generell, immer auch mit Risiken verbunden. Eine Vollnarkose kann Nebenwirkungen haben. Meistens jedoch sind die Nebenwirkungen, wenn sie überhaupt auftreten, weitgehend harmlos und vor allem gehen sie vorüber. Durch moderne Narkosemittel und Überwachungsmonitore sinkt das Narkoserisiko deutlich unter das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken.
Folgende Risiken sind unter anderem mit einer Vollnarkose verbunden: Allergien, Infektionen, eine Blutvergiftung, Übelkeit, Atemstörungen, Blutergüsse, Nasenbluten und Heiserkeit. Diese Nebenwirkungen kann es geben, sie treten aber letztendlich ausgesprochen selten auf. Die häufigste Nebenwirkung sind vorübergehende Halsschmerzen
Wie lange darf ich vor der Vollnarkose nichts essen?
Sechs Stunden vor dem OP-Termin dürfen Sie nichts mehr essen, keine Bonbons lutschen und keinen Kaugummi kauen. Wasser dürfen Sie bis zwei Stunden vor der Narkose trinken. Notwendige Medikamente dürfen Sie – nach vorheriger Absprache – mit einem Schluck Wasser bis kurz vor der OP einnehmen.
Wie lange dauert die Anästhesie bzw. Narkose?
Die Dauer der Vollnarkose hängt von der Dauer des Eingriffs bzw. der Behandlung ab. Wir arbeiten nach dem Prinzip „So kurz wie möglich, so lang wie nötig!“.
Verhalten nach einer Anästhesie: Was darf ich tun und was nicht?
Nach der Vollnarkose bleiben Sie rund eine Stunde in Überwachung. Während dieser Zeit ist ständig jemand von uns bei Ihnen. Wir kontrollieren regelmäßig Ihren Blutdruck und Ihre Atmung. Ungefähr eine halbe Stunde nach der Narkose können Sie ein wenig Wasser trinken. Wann Sie wieder etwas essen können, hängt von der Narkoseform ab.
Wählen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens aus, die Sie am OP-Tag begleitet. Diese Person sollte Sie nach Hause bringen und auch über Nacht bei Ihnen bleiben. Wenn Sie zu Hause bei nachlassender Betäubung Schmerzen spüren, nehmen Sie die verordneten Schmerztabletten gemäß der angegebenen Dosierung. Beachten Sie bitte die Anweisungen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Sollten zu Hause Schüttelfrost, Übelkeit oder Atemstörungen auftreten, können Sie uns jederzeit über unsere Notfallnummer anrufen! Das Lenken eines Fahrzeuges, das Bedienen von Maschinen etc. ist bis 24 Stunden nach der Narkose nicht erlaubt, und zwar aus versicherungstechnischer Sicht.
Was müssen Schwangere und Mütter beachten?
Im Falle einer Schwangerschaft sollten Sie auf eine Vollnarkose verzichten. Falls Sie schwanger sind, sollten Sie sich mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin beraten, wie dringlich der Eingriff ist.
Kann ich vor oder nach der Vollnarkose stillen?
Ja, Sie können vor und nach der Vollnarkose stillen. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist eine einmalige Vollnarkose kein Grund zum Abstillen.
Ist eine Vollnarkose bei Diabetes möglich?
Freilich. Eine Anästhesie bzw. Narkose ist auch bei Diabetes möglich. Diabetiker und Diabetikerinnen sollten am OP-Tag eher einen höheren Zucker haben und ihr Insulin mitbringen. Zuckertabletten lassen Sie am OP-Tag bitte weg.
Ist eine Vollnarkose bei Asthma möglich?
Ja, auch bei Asthma ist eine Narkose selbstverständlich möglich. Es bedarf nur einer genauen Erfassung der Krankengeschichte im Zuge des Aufklärungsgespräches. Manchmal ist es sinnvoll, vorab einen Lungenfunktionstest (Spirometrie) durchzuführen.
Ich habe eine geistig behindertes Kind, bei dem die Zähne saniert werden müssen. Ist eine Vollnarkose möglich?
Eine geistige Behinderung ist kein Grund, der gegen eine Vollnarkose spricht – im Gegenteil. Ob eine Zahnsanierung unter Vollnarkose bei Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir uns im Zuge des Aufklärungsgespräches gemeinsam genau anschauen. Sollten Sie bereits vorab Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns gern!
Ist eine Vollnarkose auch bei kleinen Kindern möglich?
Klar! Wir führen auch bei kleinen Kindern eine Vollnarkose durch. Wir werden immer wieder gefragt, ob eine Narkose bei einem Kind mit drei, vier oder fünf Jahren machbar ist. Ob bei einem Kind eine Narkose möglich ist, hängt nicht nur vom Alter, sondern auch vom Gewicht ab. Wir führen Narkosen bei Kindern ab einem Körpergewicht von fünfzehn Kilogramm und einem Alter ab drei Jahren durch. Eine Narkose bei einem gesunden Kind ist nicht gefährlich, auch wenn es natürlich, wie bei einem Erwachsenen, Risiken gibt.
Wann findet das Aufklärungsgespräch statt?
Aufklärung im Hinblick auf die Anästhesie ist uns ein großes Anliegen. Sobald Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin einen Termin mit uns vereinbart hat, melden wir uns bei Ihnen, um telefonisch das Aufklärungsgespräch zu führen. Wir klären Sie über die Risiken der Narkose auf und beantworten natürlich auch Ihre Fragen. Fragen Sie uns ruhig alles, was Sie im Hinblick auf die Anästhesie beschäftigt! Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig eine sorgfältige Aufklärung ist und wie sehr das Gespräch dazu beitragen kann, Ihnen Ängste und Sorgen zu nehmen.
Im Zuge des Aufklärungsgespräches besprechen wir übrigens auch, welche Befunde und fachärztliche Freigaben wir von Ihnen brauchen, und wir gehen den Aufklärungsbogen mit Ihnen durch. Die Formulare können Sie nebenstehend downloaden.
Schicken Sie uns den Aufklärungsbogen bitte unterschrieben zu. Sollten Sie keinen Drucker haben oder vergessen haben, uns den Aufklärungsbogen zu schicken, können wir Sie beruhigen: Wir haben immer einige Aufklärungsbögen dabei. Sie können das Formular also auch am Tag des Eingriffs in der Arztpraxis ausfüllen und unterschreiben.
Dokumenten Download:
Das flexible Arbeiten in verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in denen immer der Mensch im Mittelpunkt steht, empfinde ich als große Bereicherung. Mit Arthur Seiss arbeite ich inzwischen seit mehreren Jahren zusammen. Ich schätze seine fachliche Kompetenz und dass ich mich als Arzt zu hundert Prozent auf ihn verlassen kann. Wir sind hoch spezialisiert und ein perfekt eingespieltes Team.
Dr. Erhard Mahrhofer
Anästhesist und Intensivmediziner
Wer übernimmt die Kosten einer Anästhesie bzw. einer Narkose?
Wir arbeiten nach dem Wahlarztprinzip (kein Kassenarzt). Nach dem Aufklärungsgespräch wissen wir, welche Narkoseform bei Ihnen zum Einsatz kommt und wie lange die Narkose in etwa dauern wird. Ausgehend von diesen Informationen bekommen Sie von uns eine Pro-forma-Rechnung, die Sie bitte vor dem Eingriff begleichen.
Die endgültige Rechnung erhalten Sie von uns nach dem Eingriff. In neunzig Prozent der Fälle entspricht sie der Pro-forma-Rechnung. Sollten die Kosten geringer sein, refundieren wir Ihnen selbstverständlich die Differenz. Sollten die Kosten höher ausfallen, begleichen Sie bitte den Differenzbetrag bar, per Überweisung oder per Bankomat. Die endgültige Rechnung können Sie dann zur Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Bitte klären Sie mit Ihrer Kasse bzw. Versicherung (ÖGK, BVA etc.) im Vorfeld ab, ob und in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt.
Sie haben Fragen oder wollen sich von uns begleiten lassen?
Dann kontaktieren Sie uns!